ב ומודים חכמים לר"מ באבנו סכינו ומשאו שהניחן בראש גגו ונפלו ברוח מצויה והזיקו שהוא חייב ומודה ר"מ לרבנן במעלה קנקנין על הגג ע"מ לנגבן ונפלו ברוח שאינה מצויה והזיקו שהוא פטור
2 Jedoch pflichten die Weisen R. Meír bei, daß, wenn jemand einen Stein, ein Messer oder ein Gepäckstück auf der Spitze des Daches hingelegt hat und sie durch einen gewöhnlichen Wind herabfallen und Schaden anrichten, er schuldig sei. Ferner pflichtet R. Meír den Weisen bei, daß, wenn jemand Krüge aufs Dach gebracht hat, um sie zu trocknen, und sie infolge eines ungewöhnlichen Windes herabfallen und Schaden anrichten, er frei sei!?